Winterdienste, Räum- und Streuservice

Wir sorgen für Sie unter Beachtung der städtischen Verkehrssicherheitssatzung auf den öffentlichen und den privaten Wegen Ihrer Immobilie für Ihre und die Sicherheit Ihrer Mieter. In den frühen Morgenstunden und bei akuter Wetterlage stehen wir für Sie bereit, damit Ihre Sicherheit gewährleistet ist.

 

Räumung und Streuung von

  • Hauseingängen und Zufahrten
  • Gehwegflächen vor dem Haus
  • Gehwegflächen auf Ihrem Grundstück
  • Ein- und Ausfahrt
  • Treppen
  • Hinterhöfen
  • Garagen- und Parkplätzen

 

Auf kleineren Flächen arbeiten wir mit Handwerkzeugen (Schneeschieber, Besen, etc.), auf größeren Flächen mit professionellen Räumgeräten. Hierzu wird von unserem Winterdienstbeauftragten die aktuelle Wetterlage kontrolliert und die Einsatzorte unserer Räumtrupps koordiniert.

 

Hintergrund:

Grundsätzlich tragen die Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht für die jeweiligen öffentlichen und privaten Gehwege. Dort haben sie Schnee und Eis zu beseitigen. Das gilt vor allem für das ordnungsgemäße Räumen und Streuen der Gehwege im Winter. Demnach müssen Sie u.a. Montags bis Freitags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9.00 Uhr, die Flächen von Schnee und Eis befreit haben. Bei anhaltendem Schnee oder Eis sind Sie sogar verpflichtet, den Gehweg mehrmals täglich zu räumen und zu streuen. Keine leichte Aufgabe, wenn Sie als Berufstätiger oder als weit entfernt wohnender Kapitalanleger gar nicht vor Ort sein können!

 

Aber als Grundstückseigentümer können Sie die Pflicht zum Winterdienst auf uns übertragen und uns mit den notwendigen Arbeiten beauftragen.

 

Wie gut sind Sie vorbereitet?

  • Gibt es einen Verantwortlichen für den Winterdienst?
  • Haben Sie schon einen ausreichenden Granulatvorrat angelegt?
  • Besitzen Sie funktionsfähige Räumwerkzeuge?
  • Wissen Sie, was Sie oder Ihr Beauftragter beim Winterdienst beachten müssen?
  • Haben Sie Ihren Beauftragten ausführlich über seine Pflichten informiert?

 

Sehr gut, wenn Sie alle Fragen mit "ja" beantworten konnten. Falls nicht raten wir Ihnen dringend umgehend Kontakt mit uns aufzunehmen - bitte nehmen Sie als Grundstückseigentümer das Thema Winterdienst ernst.

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